Über die Messe
Die unabhängige Fachmesse der Reparaturbranche.
Ein Tag, an dem sich das gesamte Reparatur-Ökosystem trifft: Werkstätten, Ersatzteilhändler, Refurbisher, Versicherer, Software-Anbieter und Hersteller. Unabhängig, herstellerübergreifend und mit einem Ziel: Reparatur den Stellenwert zu geben, den sie verdient.
Warum es die REPAIRCON gibt
Aus der Praxis.
Für die Zukunft der Branche.
Die REPAIRCON wurde nicht am Reißbrett erfunden, sondern von Unternehmern aus der Reparaturbranche selbst ins Leben gerufen, u. a. Roland Briele (Der HandyRetter), Jan Petermann (smartmod), Aaron Weyrauch (Weyrauch Repair) und Sinan Bilir-Lenz (Justcom). Menschen, die selbst jeden Tag reparieren, einkaufen und Service leben.
Die Idee dahinter ist einfach: Eine Branche, die täglich Geräte am Leben hält, braucht einen Ort, an dem sie sich selbst begegnet. Wo Werkstätten und Lieferanten auf Augenhöhe verhandeln, wo Wissen weitergegeben statt gehütet wird, und wo Reparatur als das sichtbar wird, was sie ist: Handwerk, Geschäftsmodell und Beitrag zur Kreislaufwirtschaft. Was 2023 klein begann, versammelt heute einmal im Jahr die Reparaturbranche des deutschsprachigen Raums.
Das Konzept
Kein Herstellerevent.
Ein Branchentreffpunkt.
Die REPAIRCON ist die Fachmesse für die professionelle Reparatur technischer Geräte: vom Smartphone über Notebooks und Konsolen bis zu Haushaltsgeräten und E-Mobilität. Sie bringt zusammen, was im Alltag oft nebeneinander arbeitet: die Werkstatt und ihren Lieferanten, den Versicherer und den Betrieb, der seine Schadenfälle repariert, den Software-Anbieter und die Menschen, die damit täglich arbeiten.
Wir glauben, dass Reparatur mehr ist als das Gegenteil von Wegwerfen. Sie ist ein Wirtschaftszweig mit Zukunft, und sie verdient eine Bühne, auf der nicht verkauft, sondern verhandelt, gelernt und vernetzt wird. Deshalb ist die REPAIRCON unabhängig, herstellerübergreifend und auf Fachbesucher ausgelegt.
- 1 Tag 09:30 bis 18:00 Uhr
- 6 Hubs entlang der Wertschöpfungskette
- Aussteller vom Großhandel bis zur Software
- B2B für Fachbesucher ausgelegt
Sechs Hubs, eine Wertschöpfungskette
Die Halle ist in sechs Hub-Areale gegliedert. Wer eine Werkstatt führt, findet Lieferanten, Software und Absicherung an einem Vormittag. Wer Ersatzteile vertreibt, trifft seine Kunden ohne Außendienst-Tour.
- S Speaker Stage, Moderation, Panels & Pitches
- P Spareparts Displays, Batterien, Werkzeuge, Zubehör
- Y Security Versicherung, Garantie, Datenschutz, Compliance
- V Service Reparaturbetriebe, Softwaretools, POS-Systeme
- L Logistics Versand, Refurbishing, Rücknahme, Kreislauf
- N Networking Lounge, Matchmaking-Desk, Aussteller-Get-together
Ratgeber: Recht auf Reparatur
Recht auf Reparatur: Was sich für Werkstatt und Handel ändert
Seit dem 23. Juli 2026 gilt in Deutschland das Recht auf Reparatur. Das Gesetz setzt die EU-Richtlinie 2024/1799 um und verpflichtet Hersteller bestimmter Produktgruppen erstmals, Geräte auf Verlangen von Verbrauchern auch dann zu reparieren, wenn keine Gewährleistung mehr besteht. Die neuen Gewährleistungsregeln gelten für Kaufverträge ab dem 31. Juli 2026. Für Werkstätten, Ersatzteilhandel, Fachhandel und Hersteller verändert das die Spielregeln im Reparaturmarkt. Dieser Ratgeber fasst zusammen, was jetzt gilt und was Betriebe daraus machen können.
Die Eckdaten
- In Kraft seit 23. Juli 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 212). Die Reparaturpflicht gilt unabhängig vom Kaufdatum, die neuen Gewährleistungsregeln für Kaufverträge ab dem 31. Juli 2026
- Produktgruppen: Smartphones, Mobil- und Schnurlostelefone, Tablets, Displays, Waschmaschinen und Waschtrockner, Wäschetrockner, Geschirrspüler, Kühlgeräte, Staubsauger, Server und Datenspeicher, Schweißgeräte sowie Geräte mit Akkus leichter Verkehrsmittel wie E-Bikes und E-Scooter (dort Ausbau und Tausch des Akkus). Die Liste wird per EU-Rechtsakt erweitert
- Dauer der Reparaturpflicht: so lange, wie die Ökodesign-Verordnung der Produktgruppe Ersatzteile vorschreibt, bei Smartphones und Tablets mindestens 7 Jahre, bei Waschmaschinen 10 Jahre, gerechnet ab dem Ende des Inverkehrbringens des Modells
- Gewährleistung: Wird ein Mangel repariert statt ersetzt, verlängert sich die Verjährungsfrist einmalig um zwölf Monate, bei Neuware also von zwei auf drei Jahre
- Ersatzteile und Werkzeuge müssen Hersteller zu einem angemessenen Preis anbieten, der nicht von der Reparatur abschreckt (§ 479c BGB)
- Reparatursperren per Hardware oder Software sind untersagt, auch gegenüber unabhängigen Betrieben, es sei denn, legitime Gründe wie der Schutz geistigen Eigentums rechtfertigen sie (§ 479e BGB)
Quellen: Richtlinie (EU) 2024/1799 (EUR-Lex), BGBl. 2026 I Nr. 212: Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1799, §§ 479a bis 479g BGB (gesetze-im-internet.de), Ökodesign-Verordnung (EU) 2023/1670 für Smartphones und Tablets. Stand: Oktober 2026. Keine Rechtsberatung.
Was sich für freie Werkstätten ändert
Der Zugang zu Ersatzteilen, Werkzeugen und Reparaturinformationen ist jetzt gesetzlich verankert, teils im BGB, teils in den Ökodesign-Verordnungen der einzelnen Produktgruppen. Wer als Werkstatt Qualität liefert, wird damit zum Partner der Hersteller, nicht zum Gegner. Die Ersatzteil-Distributoren, über die dieser Zugang in der Praxis läuft, stellen im Spareparts-Hub aus.
- Ersatzteile und Werkzeuge zu fairen Preisen: Hersteller müssen sie zu einem angemessenen Preis anbieten, der nicht von der Reparatur abschreckt. Welche Teile wie lange lieferbar sein müssen, regelt die Ökodesign-Verordnung der Produktgruppe.
- Reparaturinformationen für registrierte Betriebe: Bei Smartphones und Tablets müssen Hersteller fachlich kompetente Reparateure auf Antrag kostenlos registrieren und ihnen Reparatur- und Wartungsinformationen innerhalb eines Arbeitstags zugänglich machen, höchstens gegen eine angemessene Gebühr. Ersatzteile wie Akku, Display und Kamera sind in den ersten fünf Jahren binnen fünf Arbeitstagen zu liefern.
- Part-Pairing entschärft: Serialisierte Teile sind bei Smartphones nicht verboten, aber Hersteller müssen registrierten Betrieben die Software-Werkzeuge und Firmware für den Teiletausch diskriminierungsfrei und innerhalb von drei Arbeitstagen bereitstellen. Verlangen dürfen sie dafür nur die Meldung und Freigabe durch den Geräteeigentümer.
- Freie Teilewahl: Hersteller dürfen den Einsatz gebrauchter, kompatibler oder 3D-gedruckter Ersatzteile durch unabhängige Betriebe nicht behindern, solange die Teile rechtskonform sind, etwa bei Produktsicherheit und geistigem Eigentum.
- Reparaturaufträge der Hersteller: Die Reparaturpflicht trifft den Hersteller, erfüllen darf er sie über beauftragte Betriebe. Eine Reparatur darf er nicht allein deshalb ablehnen, weil vorher ein anderer Betrieb repariert hat.
- Europäisches Formular für Reparaturinformationen: ein freiwilliges, EU-weit einheitliches Angebotsformular mit Preis oder Höchstpreis, Dauer, Leihgerät und Nebenleistungen. Wer es nutzt, übergibt es kostenlos vor Vertragsschluss und ist 30 Kalendertage daran gebunden. Eine nötige Diagnose darf berechnet werden, wenn der Kunde vorher informiert wurde.
Was sich für den Fachhandel ändert
Für Händler bringt das Gesetz neue Informationspflichten im Gewährleistungsfall und erstmals öffentliche Preisanker für Reparaturen. Wer Geräte aus Drittstaaten importiert, kann sogar selbst reparaturpflichtig werden. Genau diese Schnittstelle zwischen Handel, Versicherung und Werkstatt bildet der Security-Hub ab.
- Wahlrecht bleibt beim Kunden: Im Gewährleistungsfall wählt der Verbraucher weiter zwischen Reparatur und Ersatzlieferung. Der Verkäufer darf die gewählte Art nur ablehnen, wenn sie unverhältnismäßig teuer ist. Einen gesetzlichen Vorrang der Reparatur gibt es nicht.
- Neue Informationspflicht: Vor der Nacherfüllung muss der Verkäufer darüber aufklären, dass der Kunde wählen kann und dass sich die Frist bei einer Reparatur um zwölf Monate verlängert. Für die Dauer der Reparatur darf er ein Leihgerät stellen, auch ein überholtes.
- Verlängerte Gewährleistung: Nach einer Reparatur im Gewährleistungsfall verlängert sich die Verjährungsfrist einmalig um zwölf Monate, bei Verträgen ab dem 31. Juli 2026.
- Öffentliche Richtpreise: Hersteller müssen auf einer frei zugänglichen Website Richtpreise für typische Reparaturen nennen, bei Smartphones und Tablets zusätzlich Richtpreise für Ersatzteile. Kunden können Angebote damit leichter vergleichen; wer gute Preise und kurze Wege bietet, kann das jetzt sichtbar machen.
- Haftungskaskade bei Importware: Sitzt der Hersteller außerhalb der EU und hat keinen Beauftragten dort, treffen Reparaturpflicht, Ersatzteil- und Informationspflichten den Importeur, und wenn es keinen gibt, den Händler. Relevant für Direktimporte und Eigenmarken.
Was sich für Hersteller ändert: Jetzt ein Service-Partnernetz aufbauen
Die Reparaturpflicht trifft den Hersteller, erfüllen muss er sie aber nicht allein: Das Gesetz erlaubt ausdrücklich, Reparaturen an beauftragte Betriebe zu vergeben. Wer jetzt ein Netz aus qualifizierten Service-Partnern aufbaut, erfüllt die Pflicht in angemessener Frist und zu kalkulierbaren Kosten und bleibt nah am Kunden. Die REPAIRCON26 ist der Ort, an dem Hersteller diese Partner und Techniker treffen.
- Reparaturpflicht mit Partnern erfüllen: Angemessene Frist und angemessener Preis sind Pflicht. Ein regionales Partnernetz liefert beides, ohne eigene Werkstattkapazität aufzubauen.
- Techniker und Betriebe an einem Tag: Werkstätten, Refurbisher und Fachhändler aus Deutschland und den Nachbarländern, viele auf der Suche nach Herstellerzertifizierung und Originalteilen.
- Matchmaking und Service-Hub: Gesprächstermine am Stand vorab buchen und im Service-Hub die Betriebe treffen, die Garantie- und Kulanzfälle abwickeln.
- Bühne für Ihr Partnerprogramm: Masterclass oder Workshop-Slot, um Zertifizierung, Konditionen und Ersatzteillogistik vorzustellen.
Zeitplan
- 30. Juli 2024 EU-Richtlinie 2024/1799 tritt in Kraft.
- 20. Juni 2025 Ökodesign-Vorgaben für Smartphones und Tablets gelten: Ersatzteile mindestens sieben Jahre, Zugang zu Reparaturinformationen und Software-Werkzeugen, Energielabel mit Reparierbarkeitsklasse A bis E.
- 23. Juli 2026 Das deutsche Umsetzungsgesetz tritt in Kraft (Bundestag 25. Juni, Verkündung 22. Juli). Ab jetzt gilt die Reparaturpflicht der Hersteller.
- 31. Juli 2026 EU-Umsetzungsfrist. Die neuen Gewährleistungsregeln gelten für Kaufverträge ab diesem Tag.
- Bis Ende Juli 2027 Die Europäische Online-Plattform für Reparaturen muss bereitstehen. Weitere Produktgruppen folgen über die Ökodesign-Verordnung.
Fragen aus der Praxis
Gilt das Recht auf Reparatur auch für Geschäftskunden?
Nein. Die Reparaturpflicht des Herstellers gilt nur für Geräte, die ein Verbraucher gekauft hat. Werkstätten und gewerbliche Käufer profitieren indirekt: Ersatzteile und Werkzeuge müssen zu angemessenen Preisen angeboten werden, und die Ökodesign-Verordnungen sichern fachlich kompetenten Reparateuren den Zugang zu Teilen, Reparaturinformationen und Software-Werkzeugen. Im Handel zwischen Unternehmen zählt die Reparierbarkeit erst bei Verträgen ab dem 1. Januar 2028 zur üblichen Beschaffenheit und kann vertraglich ausgeschlossen werden.
Muss ich als Werkstatt Originalteile verwenden?
Nein. Hersteller dürfen den Einsatz gebrauchter, kompatibler oder 3D-gedruckter Ersatzteile durch unabhängige Betriebe nicht behindern, solange die Teile den gesetzlichen Anforderungen entsprechen, etwa an Produktsicherheit und geistiges Eigentum. Welche Teile der Betrieb einsetzt, bleibt seine Entscheidung und seine Verantwortung gegenüber dem Kunden.
Darf der Hersteller eine Reparatur ablehnen, weil vorher ein freier Betrieb repariert hat?
Nein, allein deshalb nicht. Der Hersteller darf die Reparatur nicht verweigern, nur weil zuvor ein anderer Reparaturbetrieb oder eine andere Person am Gerät gearbeitet hat (§ 479b Abs. 2 BGB).
Was gilt für Geräte, die vor dem 31. Juli 2026 gekauft wurden?
Die Reparaturpflicht des Herstellers hängt nicht vom Kaufdatum ab, sondern davon, ob das Gerät unter die jeweilige Ökodesign-Verordnung fällt. Das ist der Fall, wenn es nach deren Geltungsbeginn in Verkehr kam: Waschmaschinen, Geschirrspüler, Kühlgeräte und Displays ab 1. März 2021, Staubsauger ab 2. August 2023, Smartphones und Tablets ab 20. Juni 2025, Wäschetrockner ab 1. Juli 2025. Die neuen Gewährleistungsregeln, also Fristverlängerung und Informationspflicht, gelten dagegen nur für Kaufverträge ab dem 31. Juli 2026.
Wo finden Kunden Reparaturbetriebe?
Die Europäische Online-Plattform für Reparaturen muss bis Ende Juli 2027 bereitstehen; der Eintrag ist für Betriebe freiwillig, die Suche läuft nach Gerät und Standort. Bis dahin finden Kunden Betriebe über die Reparaturinformationen der Hersteller, die bei Smartphones und Tablets auch die registrierten Reparateure nennen müssen, und über die Werkstattsuchen der Branche.
Recht auf Reparatur auf der REPAIRCON26
Schon 2024 stand die Podiumsdiskussion zu Recht auf Reparatur und Zukunft der Branche mit Vertretern aus Handwerk, Politik und Handel auf der Bühne. 2026 geht es um die Umsetzung: Keynotes zur Rechtslage, Panels mit Verbänden, Hands-on-Workshops zu Ersatzteilbeschaffung und Diagnose. Und Hersteller, die ein Service-Partnernetz aufbauen, treffen hier die Techniker und Betriebe, die genau das suchen.
Zum Programm →Aussteller
Die ganze Branche an einem Ort
Aussteller aus allen Bereichen der Branche, verteilt auf sechs Hubs: Ersatzteil-Großhandel, Werkstattsoftware, Versicherer, Refurbisher, Werkzeug- und Diagnoseanbieter, Verbundgruppen des Fachhandels. Die Liste der bestätigten Aussteller wächst laufend, die aktuellen Namen stehen auf der Programm-Seite.
Programm
Keynotes, Panels, Hands-on
Die REPAIRCON ist keine Vortragsreihe mit angeschlossener Ausstellung, sondern beides gleichzeitig. Auf der Bühne: Keynotes zu Recht auf Reparatur, KI im Werkstattalltag, Fachkräfte und Nachwuchs. In den Workshops: echte Geräte, echte Fehlerbilder, Mikroskop und Lötstation statt Folien.
- Keynotes und Panels mit Branche, Verbänden und Politik
- Hands-on-Workshops an echten Geräten
- Aussteller-Pitches und Produktvorführungen
- Alle Vorträge in voller Länge auf YouTube
Unsere Events im Rückblick
Drei Ausgaben, drei Städte, ein Weg: von 200 auf zuletzt 650+ Besucher. 2026 geht es weiter.
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2023MORECON 23
Mainz
1-tägig · parallele Vorträge · 200+ Besucher
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2024MORECON 24
Köln
2-tägig · Workshop-Tag · Innovation Area · 400+ Besucher
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2025REPAIRCON 25
Düsseldorf-Neuss
2-tägig · erweitertes Repair-Ökosystem · 650+ Besucher
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Die Aftermovies
Veranstaltungsort
Das Crowne Plaza Düsseldorf-Neuss
Direkt am Rhein in Neuss, nur wenige Minuten von der Düsseldorfer Innenstadt entfernt, mit Auto, Bahn und Flugzeug gut erreichbar.
Crowne Plaza Düsseldorf-Neuss · Rheinallee 1 · 41460 Neuss- Mit dem Auto
- A57, Abfahrt Neuss-Hafen · ca. 400 Stellplätze am Haus (teils kostenpflichtig)
- Mit der Bahn
- S8, S11 oder S28 bis Neuss Rheinparkcenter, dann ca. 10 Minuten zu Fuß · ab Düsseldorf Hbf ca. 25 Minuten
- Mit dem Flugzeug
- Flughafen Düsseldorf (DUS), 18 km, ca. 22 Minuten mit dem Taxi
- Übernachtung
- Hotelkontingent im Haus: 145 € pro Nacht mit dem Code RPCN26
- Barrierefrei
- Das Haus ist barrierefrei zugänglich
- 4.Auflage 2026
- 650+Fachbesucher
- 30+Aussteller
- DACH+ international
Fachpublikum aus Reparatur, Service, Handel & Distribution: Entscheider, Einkäufer und Macher der Branche an einem Ort.
Impressionen
Das war die REPAIRCON25
Rückblick
Das war die MORECON 24
Köln, September 2024: die zweite Ausgabe, damals noch unter dem Namen MORECON.
Häufige Fragen
Für welche Geräte gilt das Recht auf Reparatur?
Für Smartphones, Tablets, Displays, Waschmaschinen, Trockner, Geschirrspüler, Kühlgeräte, Staubsauger und Akkus leichter Elektrofahrzeuge, jeweils für Käufe ab dem 31. Juli 2026.
Darf ich mein Gerät in einer freien Werkstatt reparieren lassen?
Ja. Das Gesetz sichert unabhängigen Betrieben den Zugang zu Ersatzteilen, Werkzeugen und Reparaturinformationen zu angemessenen Preisen. Eine Bindung an den Hersteller gibt es nicht.
Was bedeutet das Recht auf Reparatur für Händler?
Händler müssen über Reparaturmöglichkeiten informieren. Wählt ein Kunde bei einem Mangel die Reparatur, verlängert sich die Gewährleistung von zwei auf drei Jahre.
Für wen ist die REPAIRCON gedacht?
Die REPAIRCON ist auf Fachbesucher ausgelegt: Reparaturbetriebe, Händler, Distributoren, Versicherer, Software-Anbieter und Hersteller. Wer beruflich mit Reparatur zu tun hat, ist hier richtig.
Das nächste Kapitel schreiben wir gemeinsam.
07. November 2026 · Crowne Plaza Düsseldorf-Neuss